Fall 10 Die Verwendung von Gerüsten/Baugerüsten im Bereich von Gehwegen

Baugerüste werden insbesondere bei Fassadensanierungen oder Dacharbeiten häufig verwendet. Hierfür werden die Baugerüste in der Regel auf Gehwegen aufgebaut und schränken dadurch die Benutzung des Gehweges ein.

Wichtig ist, dass der Gehweg trotz Baugerüst eine Mindestbreite von 1,00 m aufweist, um auch Personen mit Rollator oder Rollstuhl die Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sollte diese Mindestbreite nicht eingehalten werden können, ist das Gerüst mit einem Durchganstunnel zu versehen, der ebenfalls die Anforderungen an die Mindestbreite erfüllen muss. Sollte auch dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, kann ein Notweg über die Fahrbahn in Betracht gezogen werden.

In der Praxis besteht manchmal die Möglichkeit Parkbuchten für einen Notweg zu nutzen. Auf diese Weise kann die Beeinträchtigung für den fließenden Verkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Zur Sicherstellung der erforderlichen Sichtbarkeit des Baugerüsts ist dieses mit TL Typ 9 Warnleuchten zu versehen. Zur Fahrbahn kann das Gerüst mit kleinen Leitbaken im Format 500 mm x 125 mm gekennzeichnet werden, auch dies verringert die Beeinträchtigung für den fließenden Verkehr im Verhältnis zu regulären Leitbaken im Format 1000 mm x 250 mm.