Fall 1 Standsicherheit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen standsicher aufgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Verwendung von K1 Fußplatten. Für eine ausreichende Standsicherheit ist die Anzahl der K1 Fußplatten und die Kompatibilität untereinander wichtig. Ab Standsicherheitsklasse K4 ist die Verwendung von entsprechenden Trägerplatten erforderlich.

In der Praxis werden häufig zu wenig Fußplatten oder nicht zugelassene TL Fußplatten verwendet. Oft sieht man auch, dass unterschiedliche Fußplatten verwendet werden, sodass es nicht möglich ist, diese fachgerecht zu stapeln.

Der praxisorientierte Fachmann weiß natürlich auch für dieses Problem eine angemessene Lösung und legt die nicht passenden Fußplatte einfach irgendwie über die unteren Fußplatte. Bei soviel Kreativität liegt es auch nahe nicht ausreichend Fußplatten zu verwenden. Das Ergebnis: Bereits bei leichtem Wind fällt die Verkehrseinrichtung oder das Verkehrszeichen um und stellt eine Gefahrenquelle dar.

Im vorliegenden Fall soll es kurz nachdem das Foto entstanden ist zu einem Unfall gekommen sein, bei dem ein Fahrzeug auf den angrenzenden Acker gelandet ist. Das Foto wurde mir von einer Bekannten zugeleitet.