Fall 11 Die Aufstellung von Containern/Mulden im öffentlichen Verkehrsraum

Container sind Hindernisse im Sinne des § 32 StVO deren Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis bedarf, die bei den örtlich zuständigen Ordnungsämtern beantragt werden kann.

Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum stellen grundsätzlich eine Gefahrenquelle dar und sind aus diesem Grund zu kennzeichnen. Über Art und Umfang der erforderlichen Kennzeichnung gibt ein Erlass Auskunft. Die Einhaltung dieses Erlasses wird in der Regel als Auflage im Sondernutzungsbescheid festgelegt.

Im vorliegenden Fall entspricht der Container nicht den Anforderungen an die erforderliche Sicherheitskennzeichnung.

Auszug aus dem Erlass zur Sicherheitskennzeichnung von Containern.

Weitegehende Informationen zur Aufstellung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum und die erforderliche Absicherung von Arbeitsstellen werden im Rahmen der MVAS 99 Schulung vermittelt.