Fall 8 Die Verwendung von Warnband im Bereich der Baustellensicherung

Warnband kann innerhalb einer abgesicherten Arbeitsstelle zur Kennzeichnung von Baumaterial usw. genutzt werden, jedoch kann Warnband keine Verkehrseinrichtungen oder Verkehrszeichen ersetzen. Warnband kann im besten Fall nur zusätzlich zum Einsatz kommen.

Im vorliegenden Fall wurde unzulässigerweise auf die Verwendung von Absperrschranken/einer Absturzsicherung verzichtet. Stattdessen wurden Leitbaken auf dem Gehweg als Haltevorrichtung für das Warnband verwendet. Leitbaken sind generell auf dem Gehweg nicht zulässig. Sollte es zu einem Schaden kommen, da eine Person in das Loch im Gehweg gefallen ist, wird die für die Baustellenabsicherung Verantwortlichen mindestens eine Teilschuld treffen. Dies hätte sich durch eine fachgerecht abgesicherte Arbeitsstelle leicht vermeiden lassen.

Im Rahmen meines Qualifikationsseminars wird unter anderem der ordnungsgemäße Einsatz von Absperrschranken, Absturzsicherungen und Leitbaken vermittelt.