11.11.24 MVAS 99 ONLINE Schulung
Montag, 11. November 2024, 8:30-15:30 Uhr
Innerörtliche Straßen und Landstraßen (außerorts)
219,00 € netto p. P. (ab 3 Pers. 199,00 € netto p.P.)
Seminaranmeldung
MVAS 99 Inhouse-Schulung
Ab 10 Personen MVAS 99 Inhouse-Schulung
Innerörtliche Straßen und Landstraßen (außerorts)
Online-Schulung oder bei Ihnen vor Ort
Weitere Infos unten auf der Seite
Unverbindliches Angebot
17.01.25 MVAS 99 ONLINE Schulung
Freitag, 17. Januar 2025, 8:30-15:30 Uhr
Innerörtliche Straßen und Landstraßen (außerorts)
219,00 € netto p. P. (ab 3 Pers. 199,00 € netto p.P.)
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MVAS 99 Autobahn Schulung
Ab 10 Personen mit MVAS 99 Nachweis
zweitägige Inhouse-Schulung
inkl. Autobahn, RSA Teil A,B,C und D
Unverbindliches Angebot
Montag, 11. November 2024 MVAS 99 Online-Schulung mit Zertifikat (innerorts/außerorts ohne Autobahn)
Der MVAS 99 Nachweis dient als Grundlage zur Beantragung von verkehrsbehördlichen Anordnungen und zur Vermeidung von Nachteilen im VOB-Ausschreibungsverfahren. Der Nachweis wird nach dem Online-Seminar per Post zugeschickt oder alternativ als PDF Dokument übermittelt.
Dauer:
8:30 bis 15:30 Uhr inkl. Pausen
Kosten:
Pro Person nur 219,00 € netto (199,00 € p.P. ab 3 Pers.)
Inhalt:
Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99, RSA 21, Grundlagen, innerörtliche Straßen und Landstraße (außerorts)
DOWNLOAD Flyer MVAS 99 Schulung Ablauf und Inhalte
Technische Voraussetzungen:
Es wird eine Internetverbindung sowie ein PC, Laptop oder Tablet mit Webcam, Lautsprecher und Mikrofon benötigt. Als Konferenzsoftware wird auf Zoom zurückgegriffen.
Anmeldefrist: 07.11.2024 - Plätze verfügbar
Seminaranmeldung Montag, 11.11.2024
Weitere Informationen zum Online-Seminar
Freitag, 17. Januar 2025 MVAS 99 Online-Schulung mit Zertifikat (innerorts/außerorts ohne Autobahn)
Der MVAS 99 Nachweis dient als Grundlage zur Beantragung von verkehrsbehördlichen Anordnungen und zur Vermeidung von Nachteilen im VOB-Ausschreibungsverfahren. Der Nachweis wird nach dem Online-Seminar per Post zugeschickt oder alternativ als PDF Dokument übermittelt.
Dauer:
8:30 bis 15:30 Uhr inkl. Pausen
Kosten:
Pro Person nur 219,00 € netto (199,00 € p.P. ab 3 Pers.)
Inhalt:
Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99, RSA 21, Grundlagen, innerörtliche Straßen und Landstraße (außerorts)
DOWNLOAD Flyer MVAS 99 Schulung Ablauf und Inhalte
Technische Voraussetzungen:
Es wird eine Internetverbindung sowie ein PC, Laptop oder Tablet mit Webcam, Lautsprecher und Mikrofon benötigt. Als Konferenzsoftware wird auf Zoom zurückgegriffen.
Anmeldefrist: 12.01.2025 - Plätze verfügbar
Seminaranmeldung Freitag, 17.01.2025
Weitere Informationen zum Online-Seminar
MVAS 99 Inhouse-Schulung mit Zertifikat ab 10 Teilnehmern in Ihrem Unternehmen oder als Online-Schulung
Termine während der Corona-Beschränkungen?
Muss wegen der Corona-Beschränkungen ein Inhouse-Termin verschoben werden, so ist dies kostenlos und flexibel möglich. Sie können somit ohne Kostenrisiko schon jetzt eine MVAS 99 Inhouse-Schulung beauftragen.
Seminardauer:
Inhouse-Seminar "Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" mit MVAS 99 Nachweis für innerörtliche Straßen, Landstraßen (außerorts) und Autobahnen BAB
- (eintägig) MVAS 99 Grundschulung einschließlich innerörtliche Straßen und Landstraßen (außerorts). Die Schulungdauer ist von 9:30-16:00 Uhr, Beginn und Ende der Schulung können nach Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
- (zweitägig) MVAS 99 Grundschulung (1. Tag) einschließlich Autobahnen BAB (2. Tag)
Schulungsinhalte und Schwerpunke:
Die Schulung ist geprägt von vielen Praxisbeispielen, Fotos und Übungsaufgaben für die Teilnehmer/innen. Fragen und Sachverhalte aus dem Erfahrungsschatz der Teilnehmer runden die Schulung ab und tragen zum Lernerfolgt bei. Trotz der Breite des vermittelten Wissens bleibt die Schulung spannend mit einem hohen Mehrwert, dies zeigen die zahlreichen positiven Rückmeldungen meiner Kunden.
- Rechtsgrundlagen: StVO / VwV-StVO / RSA 21 Teil A,B,C / ZTV-SA 97 / MVAS 99
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO
- Zweck der gesetzlichen Regelungen
- Haftung und Risiko
- Fachtechnische Kenntnisse, zulässige Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen
- Lesen und Anwendung von Regelplänen und Verkehrszeichenplänen
- Arbeitsstelleneinrichtung einschließlich praktischer Übungen
- Arbeitsschutz, Warnkleidung, Sicherungsfahrzeuge, ASR 5.2
- Wartung und Kontrollen
- Umweltschutz
- Autobahn RSA 21 Teil D (bei zweitägiger Schulung)
DOWNLOAD Flyer MVAS 99 Schulung Ablauf und Inhalte
Einzugsgebiet:
MVAS 99 Inhouse-Schulungen werden angeboten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Weitere Bundesländer auf Anfrage möglich.
Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Teilnehmerzahl bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Gerne erhalten Sie kurzfristig ein unverbindliches Angebot.
Unverbindliches Angebot
Weitere Informationen zum MVAS 99 Inhouse-Seminar
MVAS 99 Schulung / RSA 21 Lehrgang "Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen"
Schulungsinhalte und Schwerpunke:
- Rechtsgrundlagen: StVO / VwV-StVO / RSA 21 Teil A,B,C / ZTV-SA 97 / MVAS 99
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO
- Zweck der gesetzlichen Regelungen
- Haftung und Risiko
- Fachtechnische Kenntnisse, zulässige Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen
- Lesen und Anwendung von Regelplänen und Verkehrszeichenplänen
- Arbeitsstelleneinrichtung einschließlich praktischer Übungen
- Arbeitsschutz, Warnkleidung, Sicherungsfahrzeuge, ASR 5.2
- Wartung und Kontrollen
- Umweltschutz
- Autobahn RSA 21 Teil D (bei zweitägiger Schulung)
Schulungsablauf und weitere Infos:
Die theoretischen Inhalte der Schulung werden anhand von Praxisbeispielen vorgestellt und nachvollziehbar vermittelt. Fragen aus der Absicherungspraxis können während der Schulung jederzeit gestellt werden.
Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter für verkehrsrechtliche Arbeitsstellensicherung/ Baustellenabsicherung an innerörtlichen Straßen, Landstraßen und auf der Autobahn nach MVAS 99 (Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen).
Das eintägige Seminar beinhaltet innerörtliche Straßen und Landstraßen (RSA 21 Teil A, B und C sowie ZTV-SA 97 ). Als zweitägige Schulung wird auch die RSA Teil D Autobahnen behandelt. Die Qualifizierung nach MVAS 99 ist für die Beantragung von Verkehrsanordnungen und zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren nach VOB erforderlich.
Die Schulung betrifft alle, die im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten ausführen, insbesondere Tiefbauunternehmen, Garten- und Landschaftsbau, Schwertransportsicherung / Schwertransportbegleitung, Verkehrsbehörden/ Außendienst und Bauhof, Umzugsfirmen (Haltverbot), Kabelstörungsbeseitigung, Versorgungsbetriebe, Stadtwerke, Dachdecker, Gerüstbauer und viele mehr.
Durch die Teilnahme an einem MVAS 99 Lehrgang/ Seminar erhalten Sie vertiefende Einblicke in die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA 97), die StVO sowie Informationen aus der Absicherungspraxis und Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörden aus erster Hand. Erfahren Sie, welche Verkehrseinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum zulässig sind und wie diese einzusetzen sind. Außerdem wird die rechtliche Bedeutung und Erforderlichkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung erläutert. Sie erhalten Tipps aus der Absicherungspraxis und der Anwendung der RSA 95 mit den Regelplänen für innerörtliche Straßen und Landstraßen, außerdem erhalten Sie Einblicke in die Arbeit der Ordnungsbehörden/ Verkehrsbehörden.
Im theoretischen Teil werden neben den Kenntnissen über Rechtsgrundlagen, StVO, RSA und Kenntnissen zur Wartung & Kontrolle die relevanten Haftungsfragen geklärt. Außerdem werden in praktischen Übungen sowohl das Lesen eines Regelplans als auch der Aufbau einer entsprechenden Arbeitsstellensicherung geübt.
Selbstverständlich können sowohl vor als auch während der Schulung alle Fragen und Sachverhalte aus der Praxis besprochen und geklärt werden. Am Ende des Seminars erhalten Sie eine Urkunde über die Qualifikation als Verantwortlicher zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99. Zur Anerkennung der Gültigkeit sollte der MVAS 99 Nachweis nicht älter als drei Jahre sein, angebracht ist eine Wiederholung spätestens nach fünf Jahren.
Sollten einzelne Teilnehmer nicht ausreichend deutsch sprechen, besteht die Möglichkeit, dass durch den Auftraggeber ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt und an der Schulung teilnimmt. Des Weiteren besteht bei Inhouse-Seminaren die Möglichkeit, das Seminar parallel auf deutsch und englisch stattfinden zu lassen.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Sebastian Hagedorn
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)
MVAS 99 Online-Schulung exklusiv für Ihre Unternehmen mit MVAS 99 Zertifikat (innerorts/außerorts ohne Autobahn)
Der MVAS 99 Nachweis dient als Grundlage zur Beantragung von verkehrsbehördlichen Anordnungen und zur Vermeidung von Nachteilen im VOB-Ausschreibungsverfahren. Der Nachweis wird nach dem Online-Seminar per Post zugeschickt.
Inhalt:
Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99, RSA 95, Grundlagen, innerörtliche Straßen und Landstraße (außerorts)
DOWNLOAD Flyer MVAS 99 Schulung Ablauf und Inhalte
Technische Voraussetzungen:
Es wird eine Internetverbindung sowie ein PC/Laptop mit Webcam, Lautsprecher, Tastatur und Mikrofon sowie ein gängiges Betriebssystemen und Browser benötigt. Ein Tablet oder Smartphone sind wegen der geringen Bildschirmgröße ungeeignet. Als Konferenzsoftware wird auf Zoom zurückgegriffen, es ist keine Anmeldung, aber eine kostenlose Installation erforderlich.
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Weitergehende Informationen zu MVAS 99 Schulungen
Wie vermeide ich die Haftung für Unfälle und Schäden durch Arbeitsstellen an Straßen in meinem Zuständigkeitsbereich?
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich erhöhen die Gefahr von Unfällen und stellen dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Dabei ist es unerheblich, ob eine Arbeitsstelle nur für einige Minuten oder für einige Monate besteht. Jede Beeinträchtigung des Verkehrsflusses fordert von den Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Als Verursacher von Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum bin ich zur Verkehrssicherung verpflichtet, um Schäden zu vermeiden.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, so formuliert es das Bürgerliche Gesetzbuch. Damit ist auch schon geklärt, warum man sich auch bei angespannter Auftragslage Zeit zum vorschriftsmäßigen Absichern einer Arbeitsstelle an Straßen nehmen sollte. Tatsächlich ist man bei einem Schadenereignis aber nicht dem Schicksal ausgeliefert, da für eine Schadenersatzforderung auch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegen muss. Es gilt also zu vermeiden, dass durch das eigene Handeln vorsätzlich oder fahrlässig jemand zu Schaden kommt.
Welche Anforderungen werden an meine verkehrsrechtliche Arbeitsstellensicherung gestellt?
Vor dem Beginn der Arbeiten muss beurteilt werden, ob von meiner Arbeitsstelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, das heißt für die Verkehrsteilnehmer, aber auch für meine Mitarbeiter und Kollegen. Beantworte ich diese Frage mit „ja“, fange ich an, mir Gedanken über die richtige Absicherung zu machen. Die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) geben mir hierbei ein umfangreiches, aber sehr hilfreiches Regelwerk vor, welches in der aktuellen Fassung (es gibt gelegentlich Ergänzungen) den Stand der Technik darstellt. Obwohl die RSA 21 die Hauptgrundlage für meine Sicherungstätigkeiten an Straßen ist, so muss ich in meinen MVAS 99 Schulungen regelmäßig feststellen, dass nur maximal 20 % der Teilnehmer etwas mit dem Regelwerk anfangen können und noch weniger weitergehende Kenntnisse mitbringen.
Die Regelungen der RSA 95 gelten dabei in gleicher Weise für private Firmen wie auch für kommunale Bauhöfe, hier werden keine Unterschiede in den Anforderungen gestellt. In meinen MVAS 99 Schulungen wird durch die Teilnehmer häufig kritisiert, dass auch kommunale Bauhöfe viele Regelungen der RSA 95 ignorieren und damit ein schlechtes Vorbild darstellen. Dieser Vorbildfunktion sollte sich ein öffentlicher Betrieb bewusst sein. Diese Tatsache ändert natürlich nichts daran, dass eine Arbeitsstelle von allen Akteuren fachgerecht abzusichern ist.
Neben den Regelungen der RSA 21 werden bei öffentlichen Auftraggebern in der Regel auch die Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA 97) vereinbart. Außerdem ergeben sich Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere § 45 Absätze 1-3 und 6 StVO und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO). Letztlich fließen alle Vorgaben in die konkret individuelle Regelung der verkehrsbehördlichen Anordnung ein. In diesem Verwaltungsakt der Verkehrsbehörde wird die Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet. Umgangssprachlich wird oft von einer „Verkehrsgenehmigung“ gesprochen, doch tatsächlich wird hier nicht genehmigt, sondern angeordnet, sodass die Festlegungen entsprechend zwingend einzuhalten sind. Abweichungen zur Anordnung können schnell eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die den Verantwortlichen aus der Verkehrsanordnung trifft. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob zu wenige oder zu viele Verkehrszeichen aufstellt wurden.
Weicht die Anordnungen von den Regelwerken ab, so ist dies nicht unüblich, da die Anordnung durch die Behörde für den konkreten Einzelfall erlassen wird und damit alle Umstände und Besonderheiten berücksichtigt. Die Behörde entscheidet im Rahmen des Ermessens, welche Regelung im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Die Nutzung von Regelplänen und Verkehrszeichenplänen
Die RSA 21 umfasst zahlreiche Regelpläne, die eine sehr gute Grundlage zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen darstellen. Wer eine Arbeitsstelle an Straßen sichern möchte, sollte zunächst schauen, ob sich ein geeigneter Regelplan findet. In der Praxis werden rd. 80 % der Anträge auf eine verkehrsbehördliche Anordnung unter Angabe eines Regelplanes gestellt. Dies vereinfacht die Arbeit für die Bauunternehmen, aber auch für die Behörde, da sich diese Pläne und Regelungen in der Praxis bewährt haben.
Aus Sicht des Verfassers sind die Regelpläne jedoch aufgrund der vorgegebenen Abmessungen und Mindestbreiten insbesondere im innerörtlichen Bereich häufig nicht anwendbar. Dennoch werden entsprechende Anordnungen beantragt und auch von den Verkehrsbehörden erlassen. § 45 Absatz 6 StVO schreibt vor, dass die Unternehmer den Verkehrszeichenplan bzw. den Regelplan für Ihre Arbeitsstellensicherung bei der Beantragung vorlegen müssen. Die Behörde verlässt sich natürlich darauf, dass diese Angaben auch korrekt sind, wenn sich keine Fehler aufdrängen. Dementsprechend ist auch das Unternehmen bzw. der Antragssteller an erster Stelle dafür verantwortlich, dass die verkehrsbehördliche Anordnung für seine Arbeitsstelle geeignet ist. Selbstverständlich sind auch die Behörden verpflichtet, Kontrollen der Sicherungsarbeiten durchzuführen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Findet sich kein passender Regelplan aus der RSA 21 muss ein Verkehrszeichenplan erstellt werden. Dies verursacht deutlich mehr Aufwand als die Anwendung eines Regelplanes, jedoch ist der Unternehmer verpflichtet, den Verkehrszeichenplan für seine Arbeitsstelle zu erstellen und bei der Beantragung beizufügen. Dies ist jedoch kein Grund zu verzweifeln, da die Regelpläne auch für die Erstellung eines Verkehrszeichenplanes genutzt werden können. Einzelne Elemente aus den Regelplänen lassen sich häufig eins zu eins in den Verkehrszeichenplan übernehmen. Oft reicht es auch, den Regelplan durch weitere Verkehrszeichen zu ergänzen oder Komponenten aus dem Regelplan zu entfernen. Für die digitale Erstellung dieser Pläne gibt es von verschiedenen Entwicklern Softwarelösungen. Zur Not kann jedoch auch klassische Bildbearbeitungssoftware zurückgegriffen werden.
Für Umleitungspläne bestehen keine Regelpläne, da Umleitungen für Regelpläne zu individuell sind. Bei der Festlegung von Umleitungsstrecken muss auf die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke geachtet werden. In der Praxis ergeben sich häufig Probleme durch die Nutzung von Schleichwegen durch Ortskundige. Anwohner dieser Bereiche sind natürlich schnell genervt. Hier gilt es, für die Verkehrsbehörden zwischen den Akteuren zu vermitteln und Kompromisse zu finden.
Bin ich verpflichtet meine Arbeitsstellen regelmäßig zu kontrollieren?
Leider kommt es durch Vandalismus, durch Wettereinflüsse und Unfälle, aber tatsächlich auch durch die Dreistigkeit vieler Verkehrsteilnehmer vor, dass Nachbesserungen an der Arbeitsstellensicherung vorgenommen werden müssen. Natürlich kann eine Arbeitsstelle nicht 24 Stunden am Tag überwacht werden, um Mängel sofort zu beseitigen, dennoch ist eine Arbeitsstelle mindestens zweimal am Tag zu kontrollieren. Diese Kontrolle ist zu Beweiszwecken auch schriftlich in einem Protokoll festzuhalten. Der Verfasser empfiehlt hierfür eine Checkliste mit den erforderlichen Kontrolltätigkeiten anzulegen. Dies stellt sicher, dass die Kontrollen auch effektiv durchgeführt werden. Werden Mängel festgestellt, sollten diese und die Beseitigung ebenfalls im Protokoll dokumentiert werden.
Neben den regelmäßigen Kontrollen sind auch nach einem Sturm Baustellenkontrollen durchzuführen. Da die Standsicherheit der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen bei Sturm nicht mehr sichergestellt ist, sind diese auch zwingend erforderlich.
Solange ich meinen Kontrollpflichten nachkomme und dieses auch nachweisen kann, hafte ich nicht für Schäden, die sich aus Vandalismus und ähnlichen negativen Einflüssen auf meine Arbeitsstellensicherung ergeben.
So erlangt man die erforderlichen Fachkenntnisse zur Arbeitsstellensicherung.
Die Aufstellung von Verkehrszeichen, und dazu gehören auch bereits Leitkegel (Verkehrszeichen 610) und Leitbaken (Verkehrszeichen 605), setzt eine verkehrsbehördliche Anordnung voraus. Dies gilt für Firmen und Privatpersonen ebenso wie für Behörden selbst, da es für den Eingriff in die Rechte eines Bürgers grundsätzlich einer Rechtsgrundlage bedarf. Eine verkehrsbehördliche Anordnung soll dabei aber nur an verlässliche und geschulte Personen erteilt werden. Die erforderlichen Fachkenntnisse hierfür werden im Rahmen einer MVAS 99 Schulung (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) vermittelt. In dieser eintägigen Schulung erlangt man die erforderlichen Grundkenntnisse über Rechtsgrundlagen, Haftungsfragen, Arbeitssicherheit und zulässiges Absperrmaterial sowie Verkehrszeichen.
Damit die erforderlichen Fachkenntnisse auch vorausgesetzt werden können, verlangen viele Behörden, dass die Schulung spätestens nach drei bis fünf Jahren zu wiederholen ist. Diese Regelung ist gesetzlich nicht festgeschrieben, jedoch nachvollziehbar im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der möglichen Auftragnehmer. Die Forderung einer MVAS 99 Schulung verringert für die Behörde in der Regel auch den Personalaufwand für spätere Baustellenkontrollen, da die Qualität der Arbeitsstellensicherung bei zuverlässigen Firmen zunimmt.
Die in diesem Artikel angeschnittenen Punkte sind nur ein kleiner Einblick in die vielen Fragen, die sich um das Thema „Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ drehen. Es lohnt sich, sich weitergehend hiermit zu beschäftigen.