Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)
Aus der ZTV-SA
"1 Allgemeines
(1) Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen", Ausgabe 1997 (ZTV-SA 97) sind darauf abgestellt, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen und insbesondere die ATV DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrages sind. ...."
Die ZTV-SA bezieht sich in weiten Teilen auf die RSA und ergänzt diese. Im Gegensatz zu den RSA, deren Anwendung in der StVO/ den VwV-StVO festgelegt ist, wird die ZTV-SA vertragsbestanteil des Bauvertrages. Dementsprechend hat die ZTV-SA einen anderen rechtschrakter als die RSA.
Die Ausführungen und Vorgaben der ZTV-SA geben den stand der Technik wieder und sollten unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung eingehalten werden.
Die ZTV-SA beinhaltet beispielsweise Ausführungen zum erforderlichen Umfang von Kontrolltätigkeiten durch den Auftragnehmer, legt die Reihenfolge fest, in der eine Arbeitsstelle einzurichten ist und führt aus, welche Typen von Warnleuten für welchen Absicherungszweck verwendet werden.