Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)

Das Bundesminsterium für Verkehr hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben 19/1999 vom 16.08.1999 die MVAS 99 eingeführt. In diesem Erlass wird festgelegt, dass bei Angebotsabgabe die Qualifikation des für die Sicherungsarbeiten Verantwortlichen nachzuweisen ist. Fehlt dieser Nachweis kann das Angebot bei der Wertung ausgeschlossen werden.

Das MVAS 99 legt den zeitlichen Mindestrahmen und den inhaltlichen Umfang der erforderlichen Fachkenntnisse zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen fest. Die angebotenen Seminare genügen diesen Anforderungen und dienen als Qualifikationsnachweis im Ausschreibungsverfahren. Viele Verkehrsbehörden fordern bei der Beantragung einer Verkehrsanordnung ebenfalls einen entsprechenden Qualifikationsnachweis.

 
Erlass des Bundesverkehrsministeriums zum MVAS 99 vom 16.08.1999