MVAS 99 Einzelschulung im Einzugsgebiet Hannover, Bielefeld, Paderborn, Hildesheim, Osnabrück und Kassel

GKN Kommunalberatung bietet Ihnen die Möglichkeit bequem einzelne Personen aus Ihrem Unternehmen an einer eintägigen MVAS 99 Schulung mit dem Thema: "Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" anzumelden. Die Schulung ist so gestaltet, dass eine aktive Beteiligung der Teilnehmer gewünscht ist, dabei können Fragen aus der Absicherungspraxis gestellt werden. Die Schulungsinhalte werden praxisnah anhand von Beispielen und Fotos erläutert. In der Schulung werden die Teilnehmer mit praktischen Übungen eingebunden.
Seminartermine und Seminarorte:
Aktuelle Seminartermine finden Sie auf der Startseite.
Schulungsort: Westfälischer Hof, Bahnhofstraße 25, 32676 Lügde - kostenfreie Parkplätze vorhanden - Anreise mit der Bahn möglich
Ablauf:
Schulungsbeginn 9:00 Uhr
Mittagspause 12:00-13:00 Uhr inkl. Mittagessen
Schulungsende gegen 16:00 Uhr
Im Entgehlt enthalten ist ein warmes Mittagessen sowie Softgetränke, Kaffee und kleine Snacks.
Schulungsinhalte und Schwerpunke:
- Rechtsgrundlagen: StVO / VwV-StVO / RSA 21 Teil A,B,C / ZTV-SA 97 / MVAS 99
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO
- Zweck der gesetzlichen Regelungen
- Haftung und Risiko
- Fachtechnische Kenntnisse, zulässige Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen
- Lesen und Anwendung von Regelplänen und Verkehrszeichenplänen
- Arbeitsstelleneinrichtung einschließlich praktischer Übungen
- Arbeitsschutz, Warnkleidung, Sicherungsfahrzeuge, ASR 5.2
- Wartung und Kontrollen
- Umweltschutz
MVAS 99 Nachweis:
Der MVAS 99 Schulungsnachweise werden nach der Schulung im PDF-Format per Email zugeschickt. (Ausgleich der Rechnung vorausgesetzt).
Es findet keine Prüfung statt, jedoch ist die Teilnahme an der gesamten Schulung erforderlich.
Preise:
299,00 € netto pro Person, 279,00 € pro Person ab 3 Teilnehmern auf einer Rechnungsadresse. In den Kosten enthalten sind Snacks, Getränke sowie das Mittagessen. Die Teilnehmer können zum Beispiel im Krankheitsfall geändert werden, jedoch ist eine Erstattung bei nicht Teilnahme nicht möglich.
Kann das Seminar aufgrund von höherer Gewalt, aufgrund einer Erkrankung des Dozenten oder aus sonstigen Gründen, die durch keine Vertragspartei zu verschulden sind, nicht stattfinden, so werden Ersatztermine angeboten. Ist kein geeigneter Ersatztermin möglich wird das Seminarentgelt vollständig erstattet.
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