Fall 4 sachlich richtige Aufstellung von Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum

Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen gibt es verschiedene Anforderungen zu beachten. Einzelheiten hierzu erfahren Sie im Rahmen meines Qualifikationsseminars zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen ist unter anderem zu beachten:

- Standort

- Aufstellhöhe

- Sichtbarkeit

- Standsicherheit

- Restbreite des Gehwegs/ der Fahrspur

Im vorliegenden Fall möchte ich auf die Standsicherheit und die Aufstellhöhe eingehen. Die Aufstellhöhe beträgt auf Gehwegen mindesten 2,20 Meter bis zur Unterkannte des Verkehrszeichens, auf Radwegen sind es 2,20 m. Dieses Verkehrszeichen erfüllt die Voraussetzungen nicht, sodass die Gefahr besteht, dass sich Personen an dem Verkehrszeichen verletzten können. Insbesondere bei Dunkelheit besteht die Gefahr, dass das Verkehrszeichen übersehen wird und eine Person stürzt.

Weiter möchte ich auch auf die Standsicherheit eingehen. Verkehrszeichen müssen auch bei starkem Wind standsicher sein, lediglich bei Sturm kann die Standsicherheit von Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen nicht sichergestellt werden. Um dies zu gewährleisten werden die Windlasten auf dem Verkehrszeichen berechnet und mittels einer Tabelle kann in der Praxis leicht die erforderliche Standsicherheitsklasse festgestellt werden. Für die Aufstellung von Verkehrszeichen im Bereich von Baustellen müssen zugelassene Fußplatten gemäß TL-Aufstellvorrichtung verwendet werden.

Im vorliegenden Fall wäre die Verwendung von zwei K1 Fußplatten geeigneten gewesen, um die erforderliche Standsicherheit sicherzustellen.