Fall 2 Lagerung von Baumaterial auf dem Gehweg

Eine Baustelle ist schnell eingerichtet, aber wohin mit dem ganzen Baumaterial? Auch das Baumaterial kann eine Gefahrenquelle darstellen und ist in gleicher Weise wie die eigentliche Arbeitsstelle abzusichern. Im vorliegenden Fall reduziert sich die Absicherung des Baumaterials auf eine Leitbake, deren Einsatz auf einem Gehweg ohnehin nicht zulässig ist. Bei Tageslicht ist das Baumaterial noch gut zu erkennen, in der Nacht ist es Glück, wenn niemand zu Schaden kommt. Auch wenn das Baumaterial nur kurzfristig im öffentlichen Verkehrsraum gelagert wird ist eine Absicherung immer erforderlich. Bei einer kurzzeitigen Zwischenlagerung, kann die Absicherung mit Leitkegeln in Betracht gezogen werden.

Die Absicherung des Baumaterials durch Absperrschranken mit zusätzlichen Baustellenlampen (bei Baustellen längerer Dauer) wäre hier eine sichere Absicherung gewesen.