Fall 7 unzulässige Verkehrszeichen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Teil 2

Der hier verwendete Dreifuß hat den Vorteil, dass er schnell und leicht aufgestellt werden kann und im Baustellenfahrzeug wenig Platz einnimmt. Leider ist die Verwendung solcher Verkehrseinrichtungen/ Verkehrszeichen nicht zulässig. Welche Verkehrszeichen zulässig sind erfahren Sie im Rahmen meines Qualifikationsseminars zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Der Dreifuß erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen an die Standsicherheit. Bereits bei mittelerem Wind besteht die Gefahr, dass der Dreifuß umgeweht wird und dadurch kein Warnfunktion mehr entfaltet und möglicherweise selbst zur Gefahrenquelle wird. Darüberhinaus erfüllt der Dreifuß nicht vor Voraussetzung über die Aufstellhöhe von Verkehrszeichen und besitzt auch keine RAL Gütekennzeichnung.