Arbeitsstättenregeln ASR A5.2 Straßenbaustellen

Arbeitsstättenregeln über Straßenbaustellen ASR A5.2 Straßenbaustellen enthalten Regelungen zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich von Arbeitsstellen längerer und kürzer Dauer an Arbeitsstellen an Straßen. Wo die RSA 95 lediglich den Arbeitsbereich ausweisen fängt die ASR A5.2 Straßenbaustellen an. Die RSA 95 weisen in den Regelplänen den Arbeitsbereich aus und berücksichtigen dabei auch Aspekte der Arbeitsschutzes, die sich jedoch immer auch an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs richten.

Die RSA 95 enthält Regelungen zum Stand der Technik zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und richtet sich vorrangig an die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und nur nachrangig an die Arbeitsstellensicherheit zum Schutz der Beschäftigten. Aus diesem Grund verfolgen beide Regelwerke unterschiedliche Ziele und Zielgruppen. Beide Regelwerke werden dementsprechend von unterschiedlichen Behörden ausgearbeitet und bekanntgegeben.

Die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 95 weisen in den Regelplänen den Arbeitsbereich aus und berücksichtigen dabei auch Aspekte der Arbeitssicherheit. Die Arbeitsstättenregel über Straßenbaustellen ASR A5.2 Straßenbaustellen enthalten Bestimmungen über seitliche und längs Sicherheitsabstände innerhalb des Arbeitsbereichs sowie Mindestbreiten für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen. In der Praxis kommt es auch immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen im Bereich der Querabsperrung. Hier zeigt die ASR Sicherheitsabstände von bis zu 100m auf. Diese Sicherheitsabstände können durch den Einsatz von fahrbaren Absperrtafeln mit Zugfahrzeugen ab 7,5 t verringert werden. Unter Abwägung der erheblichen Unfallrisiken sind diese Regelungen als Ergänzung zu den Richtlinien zu Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 95 nachvollziehbar und aus Sicht des Autors als sinnvoll anzusehen.

Eine RSA 95 Schulung nach MVAS 99 beschäftigt sich nur am Rand mit den ASR A5.2 kann aber auf Wunsch mit in die Schulung eingebunden werden. Bitte weisen Sie bei Bedarf im Vorfeld Ihrer MVAS 99 Schulung darauf hin, dass auch an den Regelungen der ASR A5.2 Interesse besteht.