Fall 5 geeignete und zulässige Warnleuchten zur Arbeisstellenbeleuchtung an Straßen

Die Warnleuchte, die Leitbake sowie die Fußplatte sind aufeinander abgestimmte Verkehrseinrichtungen. Alle Elemente müssen den Technischen Lieferbedingungen (TL) entsprechen und von der Bundesagentur für Straßenwesen (BASt) zugelassen sein.

Auf der Leitbake ist sowohl eine Leitzahl als auch eine Ziffer angegeben. Die Ziffer muss sich auf der verwendeten Fußplatte wiederfinden. Die Leitzahl ist auf der Warnleuchte angegeben. Soweit das System zusammen zugelassen ist, wird es auch beim Aufbau der Verkehrseinrichtung keine Probelme geben.

Im vorliegenden Fall passte die Warnleuchte offensichtlich nicht zur verwendeten Leitbake, sodass sich diese nicht auf der Leitbake anbringen ließ. Häufig wird in diesen Fällen eine Stahlschelle verwendet, um die Warnleuchte mit der Leitbake zu verbinden. Die ist ebenfalls nicht zulässig.

Hier fehlte vermutlich diese Schelle, sodass kurzerhand die Reste des Warnbandes zum Einsatz kamen. Das System aus Warnleuchte, Leitbake und Fußplatte darf auch bei einem Unfall nicht zu einer Gefahrenquelle werden. Sollte ein Fahrzeug in diese Leitbake fahren, so würde die Warnleuchte vorraussichtlich zu einem Geschoss werden.