Fall 15 Die Gefahren von mangelhafter Absturzsicherung bei Baugruben im Bereich öffentlicher Straßen

Befindet sich im Bereich der Arbeitsstelle eine Vertiefung reicht eine Absperrschranke als Absicherungsmaßnahme nicht aus. Die RSA schreibt hier den Einsatz einer Tastleiste sowie einer Absturzsicherung vor. Darüber hinaus ist der Mindestabstand zwischen Vertiefung und Verkehrsbereich vorgegeben. Einzelheiten hierzu erfahren Sie im Rahmen meiner MVAS 99 Schulungen.

Selbst die Einhaltung aller Vorschriften bringt jedoch wenig, wenn der Aufbau der Absturzsicherung mangelhaft erfolgt und Lücken aufweist.

Diese Absturzsicherung ist nicht sicher und stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Kinder könnten hier in eine rd. 2,5 m tiefe Grube hinter der Absturzsicherung fallen. Dies könnte auch einem Erwachsenen passieren. Ob für eine Person ein problemloses Entkommen aus dieser Situation möglich ist  fraglich, wenn es beim Absturz zu Brüchen oder Bewusstlosigkeit gekommen ist. Des Weiteren können sich in der Grube gefährliche Gase befinden oder eine Verschüttung der Person erfolgen.

Nach Feststellung dieses Mangels wurde die zuständige Verkehrsbehörde unverzüglich informiert! Bitte reagieren Sie bei diesen Gefahren für Leib und Leben auf gleiche Weise.