Fall 3 unklare und widersprüchliche Beschilderung

Auch die Beschilderung der Arbeitsstelle wird durch die Verkehrsbehörde angeordnet. Gem. § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung fügt der Bauunternehmer dem Antrag einen Verkehrszeichenplan bei oder benennt einen passenden Regelplan.

Im vorliegenden Fall lässt die Beschilderung Raum für freie Interpretationen. Offensichtlich scheint sich auch niemand um die Verkehrszeichen zu kümmern. Möglicherweise hätte eine eindeutige Beschilderung zu einer größeren Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern geführt. Über die Zulässigkeit der Verkehrseinrichtungen oder den RSA konformen Aufbau einer Teilsperrung soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Sollte jemand eine wasserdichte Interpretation für diese Beschilderung gefunden haben, biete ich dem Ersten eine kostenfreie Seminarteilnahme. Vorschläge können im Forum geäußert werden. Viel Erfolg.